Um für jedes anstehende neue Wirtschaftsjahr die Frischwassergebühren abrechnen zu können, bedarf es neben einer Kalkulation innerhalb eines gleichzeitig zu erstellenden Wirtschaftsplanes die Beratung dieser Unterlagen im Werksausschuss der Verbandsgemeinde Eisenberg.
Anschließend mit Empfehlung dieses Gremiums erfolgt dann im Verbandsgemeinderat Eisenberg die abschließende Beschlussfassung über die jeweiligen Gebührensätze, welche dann anschließend im Amtsblatt der Verbandsgemeinde Eisenberg veröffentlicht werden.
Rechtsgrundlagen zur Ermittlung entnehmen Sie bitte der jeweiligen Entgeltsatzung zzgl. evtl. Änderungssatzungen ("Satzungen").
Unsere zuständigen Mitarbeiterinnen stehen Ihnen aber auch gerne persönlich für ihre Fragen zur Verfügung.