Seit dem 1. Januar 2003 gilt die neue Trinkwasserverordnung 2001 (TrinkwV). Sie regelt den Umgang mit Wasser für den menschlichen
Gebrauch und weicht in einigen Punkten von den seither geltenden
Bestimmungen ab.
Die Betreiber von Wasserversorgungsanlagen müssen ihr Wasser künftig
verbrauchsabhänig in anderen Zeitabständen untersuchen lassen. Es wurden
neue Untersuchungensparameter aufgenommen und Grenzwerte an
wissenschaftliche Erkenntnisse angeglichen.
Aber nicht nur die Betreiber öffentlicher und privater
Trinkwasserversorgungsanlagen werden von den neuen Vorschriften in die
Pflicht genommen.
Auch die Betreiber von Regenwassernutzungsanlagen ( Toilettenspülung, Waschmaschine usw. ) sind nach Einführung der neuen TrinkwV verpflichtet nach § 13 Abs. 3, diese Anlagen dem Gesundheitsamt Kirchheimbolanden anzuzeigen.
Falls Sie bereits eine solche Anlage betreiben, oder in Zukunft
betreiben wollen,füllen Sie bitte das beigelegte Formular aus und senden
Sie dies an das:
Gesundheitsamt Kirchheimbolanden
Uhland-Str. 2
67292
Kirchheimbolanden.