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Regenwassernutzungsanlagen

Seit dem 1. Januar 2003 gilt die neue Trinkwasserverordnung 2001 (TrinkwV). Sie regelt den Umgang mit Wasser für den menschlichen Gebrauch und weicht in einigen Punkten von den seither geltenden Bestimmungen ab.

Anzeigepflicht für alle Regenwassernutzungsanlagen

Die Betreiber von Wasserversorgungsanlagen müssen ihr Wasser künftig verbrauchsabhänig in anderen Zeitabständen untersuchen lassen. Es wurden neue Untersuchungensparameter aufgenommen und Grenzwerte an wissenschaftliche Erkenntnisse angeglichen.

Aber nicht nur die Betreiber öffentlicher und privater Trinkwasserversorgungsanlagen werden von den neuen Vorschriften in die Pflicht genommen.

Auch die Betreiber von Regenwassernutzungsanlagen ( Toilettenspülung, Waschmaschine usw. ) sind nach Einführung der neuen TrinkwV verpflichtet nach § 13 Abs. 3, diese Anlagen dem Gesundheitsamt Kirchheimbolanden anzuzeigen.


Falls Sie bereits eine solche Anlage betreiben, oder in Zukunft betreiben wollen,füllen Sie bitte das beigelegte Formular aus und senden Sie dies an das:

Gesundheitsamt Kirchheimbolanden
Uhland-Str. 2
67292 Kirchheimbolanden.