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VWE Verbandsgemeindewerke Eisenberg
Zählerwechsel
Turnuswechsel Wasserzähler
Kundenportal
VWE Verbandsgemeindewerke Eisenberg
Baumaßnahme
Wasserrohrbruch Schulstraße Kreuzung Pestalozzistrasse
 
 
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VWE Verbandsgemeindewerke Eisenberg
1
Zählerwechsel
Turnuswechsel Wasserzähler
2
Kundenportal
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3
Jahresablesung
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Baumaßnahme
Wasserrohrbruch Schulstraße Kreuzung Pestalozzistrasse
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Satzungen

Neben einer Vielzahl von Bundes- als auch Landesgesetzen wie z. B. die Trinkwasserverordnung(TrinkwV), DIN 2000 als auch das Wasserhaushaltsgesetz(WHG) sind insbesondere die beiden nachfolgenden „Ortsgesetze“ maßgebend, in welchem Umfang die Kommune für die Beseitigung des Abwassers zuständig ist, bzw. letztendlich welche Möglichkeit der Finanzierung gewählt wird, wobei beide Satzungen kraft Gesetz durch Beschlüsse des Verbandsgemeinderates erst ihre Gültigkeit erlangen.

 
 

Satzungen zur Wasserversorgung in der Verbandsgemeinde Eisenberg

1. Allgemeine Wasserversorgungssatzung

Mit dieser Satzung wird neben allgemeinen Begriffsbestimmungen insbesondere geregelt, welchen Umfang die Wasserversorgung in unserer Verbandsgemeinde umfasst, wie die Wasserlieferung erfolgt, wie Grundstücksanschlüsse zu unterhalten sind, als auch welche Beziehungen zwischen Ihnen als Kunde und uns als Ihr Wasserlieferant bestehen. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der aktuellen Satzung.

 
 

2. Entgeltsatzung Wasserversorgung

In dieser Satzung steht im Mittelpunkt die Art und Weise, welche Entgelte letztendlich dem Bürger berechnet werden.

In unserer Verbandsgemeinde Eisenberg ist seit Jahren eine Mischfinanzierung anlegt. Grundstücke, welche neu an die öffentliche Wasserversorgung angeschlossen werden, werden mittels einem sog. „einmaligen Beitrag“ für das neu „zu erstellende Leitungsnetz“ abgerechnet. Weiterhin erhält der Grundstückseigentümer eine Abrechnung über seinen eigenen Hausanschluss, wobei hier unterschiedliche Kostenansätze für den öffentlichen und privaten Bereich angesetzt werden.

Sonstige Anlagen wie z. B. Pumpwerke, Sanierungen von Leitungsnetzen und Hausanschlüssen, und insbesondere die Wassergewinnungs- und Aufbereitungsanlagen werden dagegen über die Gebühren finanziert. Bei dieser Gebühr ist Maasstab der durchzuführenden Abrechnung die verbrauchte Frischwassermenge. Hinzukommt eine Zählergrundgebühr je nach Größe des eingebauten Zählers.

Downloads

Die aktuellen Gebühren- als auch sonstige Entgeltsätze können Sie hier (Gebühren und Entgelte) erhalten.

Ansprechpartner

Bei Fragen wenden Sie sich vertrauensvoll  an unsere zuständigen Mitarbeiter die Ihnen gerne weiterhelfen werden.

Siebecker, Ute

Finanzbuchhaltung und Entgelte