Um für jedes anstehende neue Wirtschaftsjahr die Abwassergebühren und sonstigen Entgelte abrechnen zu können, bedarf es neben einer Kalkulation innerhalb eines gleichzeitig zu erstellenden Wirtschaftsplanes die Beratung dieser Unterlagen im Werksausschuss der Verbandsgemeinde Eisenberg.
Anschließend mit Empfehlung dieses Gremiums erfolgt dann im Verbandsgemeinderat Eisenberg die abschließende Beschlussfassung über die jeweiligen Gebührensätze, welche dann anschließend im Amtsblatt der Verbandsgemeinde Eisenberg veröffentlicht werden.
Rechtsgrundlagen zur Ermittlung entnehmen Sie bitte der jeweiligen Entgeltsatzung zzgl. evtl. Änderungssatzungen (Satzungen), alternativ nehmen Sie Kontakt mit einer unserer Mitarbeiterinnen in der Gebührenabrechnung auf.