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VWE Verbandsgemeindewerke Eisenberg
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Baumaßnahme
Wasserrohrbruch Schulstraße Kreuzung Pestalozzistrasse
 
 
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Jahresablesung
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Baumaßnahme
Wasserrohrbruch Schulstraße Kreuzung Pestalozzistrasse
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Hausanschluss

Wenn Sie ein Gebäude in unserem Versorgungsgebiet errichten oder wesentlich erweitern wollen, so wenden Sie sich Bitte rechtzeitig vorher an die Mitarbeiter der Verbandsgemeindewerke, um den entsprechenden Hausanschluss für Kanal zu beantragen.

 

Rechtliche Grundlage für die Errichtung des Hausanschlusses ist die „ Entwässerungssatzung der Verbandsgemeinde Eisenberg" in der jeweils gültigen Fassung. Die Entwässerungssatzung können Sie uns anfordern oder über den Link aufrufen und ausdrucken.

Grundsätzlich sind alle erschlossenen Neubaugebiete, die zur Bebauung freigegeben wurden mit Kanalhausanschlüssen belegt. In Bereichen, in welchen Trennkanalisation vorhanden ist, d.h. ein Regen- und ein Schmutzwasserkanal, sind zwei Hausanschlüsse vorhanden.

Die in den letzten Jahren im modifizierten Trennsystem erschlossenen Gebiete, in welchen sich für die Regenwasserableitung offene Gräben befinden, gibt es wiederum nur ein Schmutzwasserhausanschluss auf dem Grundstück. Das Regenwasser ist hier in den Entwässerungsgräben einzuleiten.

Die Kanalhausanschlüsse liegen unterirdisch und ragen ca. 1-2 m auf Ihr Grundstück. Bezüglich der genauen Lage und der Anschlussgenehmigung wenden Sie sich bitte an uns, wir beraten Sie gerne.

In älteren Baugebieten besteht die Möglichkeit, dass auf dem Grundstück noch kein Kanalanschluss vorhanden ist. Dies stellt in der Regel auch kein Problem dar, da wir gerne bereit sind gegen effektive Kostenerstattung einen Hausanschluss herzustellen. Ebenfalls wenn Sie einen zusätzlichen Anschluss wünschen

Regenwasser sollten Sie in allen Fällen auf dem Grundstück zurückhalten und zur Gartenbewässerung nutzen. Dies zahlt sich in der verminderten Oberflächengebühr wie auch in der reduzierten Wasser- und Abwassergebühr aus. Grund und Dränagewasser darf nicht in die Kanalisation eingeleitet werden. Siehe auch Allgemeinen Entwässerungssatzung § 5 IV.

Die vorgenannten Punkte gelten in der Regel für private Bauvorhaben!

Bei gewerblichen Bauvorhaben abhängig von der Belastungshöhe der Schmutzwassereinleitung werden höhere Einleitkriterien zu Grunde gelegt.

Sprechen Sie uns an, wir sind bei der Lösung behilflich!

Die gesamten Infomationen können Sie hier auch nochmal im PDF-Format herunterladen:

Ansprechpartner – Technischer Bereich

Aufschneider, Steffen

Technisches Bauamt

Ansprechpartner – Beitragsabrechnung

Siebecker, Ute

Finanzbuchhaltung und Entgelte